Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Ordnungsgeldverfahren: Hinweis zu Einlei...

Ordnungsgeldverfahren: Hinweis zu Einleitung für Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2022

29.02.2024

In Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium wird das Bundesamt für Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet, vor dem 02.04.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten.

Wie das Bundesamt mitteilt, sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Bundesamt für Justiz, PM vom Februar 2024

Mit Freunden teilen