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Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung: Steuerberaterverband fordert nach Evaluierung Taten

16.01.2023

Nachdem das Bundesfinanzministerium (BMF) erneut die Thesaurierungsbegünstigung geprüft und zugleich erste praktische Einschätzungen zum Optionsmodell für Personengesellschaften gesammelt hat, fordert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) nun Taten. Die Schwächen beider Instrumente – zulasten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – seien vielfältig und bisweilen bereits vielfach diskutiert worden.

Mit seiner Stellungnahme S 01/23 habe sich der DStV an der BMF-Evaluierung der Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a Körperschaftsteuergesetz – KStG) und der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a Einkommensteuergesetz – EStG) beteiligt. Darin mache der Verband darauf aufmerksam, dass das Vorhaben zur Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen nunmehr bereits seit zehn Jahren verharrt. Auch das gesetzlich neu geschaffene Optionsmodell sei in seiner Reichweite stark begrenzt. Für kleine und mittlere Personengesellschaften sei daher momentan keines der beiden Instrumente eine wirkliche Option.

Das Optionsmodell finde gerade in den kleinen und mittleren Kanzleien kaum bis keine Anwendungsfälle. Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigten, dass drei wesentliche Punkte die Option für KMU unattraktiv machten: Fallstricke im Hinblick auf das funktional wesentliche Sonderbetriebsvermögen, der Zeitpunkt der Antragstellung sowie grunderwerbsteuerliche Verschärfungen.

Zur Steigerung der Attraktivität der Option habe der DStV daher unter anderem angeregt, Sonderregelungen für das Sonderbetriebsvermögen zu schaffen. Darüber hinaus sei zu prüfen, inwiefern der Zeitpunkt der Antragstellung flexibler gestaltet und etwaige grunderwerbsteuerliche Hürden abgebaut werden können.

Auch das Instrument der Thesaurierungsbegünstigung sei nicht auf KMU zugeschnitten, so der DStV. Seit über zehn Jahren lägen die Problempunkte, wie unter anderem starre Steuersätze, die unflexible Verwendungsreihenfolge und Umstrukturierungshindernisse, auf dem Tisch. Eine umfassende Modernisierung sei damit überfällig.

Der DStV habe daher auf Basis der Rückmeldungen aus der Praxis nachdrücklich gefordert, die entscheidenden Bausteine endlich anzufassen und das Instrument zugunsten von KMU neu auszugestalten. So sollte beispielsweise ein Volumen festgelegt werden, bis zu dem laufende Entnahmen aus Altrücklagen während der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung möglich sind. So könnte die systemimmanente Fehlsteuerung bei der Verwendungsreihenfolge aufgelöst werden, meint der DStV. Zudem könnten Umstrukturierungshindernisse beseitigt werden, indem der nachversteuerungspflichtige Betrag dem ausschüttbaren Gewinn bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft zugeordnet wird.

Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 13.01.2023

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