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Option zur Körperschaftsbesteuerung: Entwurf eines BMF-Schreibens

04.10.2021

Mit Schreiben vom 30.09.2021 ist diversen Verbänden der Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministerium (BMF) zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a Körperschaftsteuergesetz – KStG) zugegangen, zu dem sie Stellung nehmen können.

Wie das BMF mitteilt, wurde die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021 eingeführt. Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften werde damit die Möglichkeit eingeräumt, ohne tatsächlichen Rechtsformwechsel ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Die Option zur Körperschaftsbesteuerung könne erstmalig für nach dem 31.12.2021 beginnende Wirtschaftsjahre ausgeübt werden.

Stellungnahmen zu dem Entwurf des BMF-Schreibens sind laut Ministerium bis zum 20.10.2021 per E-Mail (an IVC2(at)bmf.bund.de) möglich.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 30.09.2021, IV C 2 - S 2700/20/10001 :022

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