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Online-Weihnachtsfeier: Steuerpflichtig?

16.12.2020

Auch für Online-Weihnachtsfeiern gelten die Steuergesetze. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Erhalten Mitarbeiter im Rahmen einer Firmenfeier Zuwendungen von ihrem Arbeitgeber, seien diese bis zu einem Gesamtwert von 110 Euro steuerfrei. Darüber hinaus seien sie steuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern der Arbeitgeber keine Pauschalversteuerung vornimmt.

Grundvoraussetzung, damit das Finanzamt die Betriebsfeier anerkennt, ist laut Lohnsteuerhilfe die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter, das heißt, dass alle Arbeitnehmer eines Teams, einer Abteilung oder Firma gleichermaßen eingeladen werden. Weiterhin würden nur maximal zwei Firmenveranstaltungen pro Jahr als steuerfrei anerkannt. Wird die Weihnachtsfeier beispielsweise auf 2021 verschoben und in einer anderen Form nachgeholt, sei neben der Weihnachtsfeier 2021 kein weiteres Firmenevent mehr steuerfrei möglich. Wird dennoch öfter als zweimal vom Betrieb aus gefeiert, würden die Zuwendungen aus den zusätzlichen Festen voll besteuert.

Im Rahmen der Steuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen gelte ein Freibetrag von 110 Euro je Mitarbeiter. Darin sind nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Essen, Getränke, kostenpflichtige Unterhaltungsprogramme und Geschenke enthalten. Fallen die Zuwendungen großzügiger aus, müsse alles über dem Freibetrag vom Mitarbeiter als geldwerter Vorteil bei der Lohnabrechnung versteuert werden. Die Kosten für den Arbeitsaufwand der Eventagentur seien nicht auf die Mitarbeiter umzulegen und gölten nicht als geldwerter Vorteil. Denn für den Mitarbeiter spiele es keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Feier selbst organisiert oder die Ausrichtung an eine Eventagentur vergibt. Versteuert würden in diesem Sinne nur direkt dem Mitarbeiter zurechenbare Ausgaben. Dazu habe der Bundesfinanzhof erst kürzlich ein Urteil veröffentlicht.

Mit einer Online-Weihnachtsfeier hätten Arbeitgeber also eine Möglichkeit, ihren Mitarbeitern steuerfrei ein zusätzliches Geschenk zukommen zu lassen. Ohne Betriebsveranstaltung seien Geschenke nämlich nur bis zur monatlichen Freigrenze von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Schöpft ein Arbeitnehmer die Freigrenze zum Beispiel durch einen monatlichen Tankgutschein bereits aus, seien Weihnachtsgeschenke, die nicht im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung übergeben werden, bereits mit einem Wert von über zehn Euro abgabenpflichtig.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. PM vom 15.12.2020

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