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Online-Bildabgleich und automatisierte Datenanalyse: Neue digitale Ermittlungsmaßnahmen vorgeschlagen

16.03.2026

Die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland sollen klaregesetzliche Grundlagen für den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsbefugnisseerhalten. Zukünftig soll es unter gewissen Umständen möglich sein, Bilder auseinem Strafverfahren automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbarenDarstellungen abzugleichen. Außerdem sollen Informationen, die bereitsrechtmäßig bei den Strafverfolgungsbehörden gespeichert sind, mit dem Einsatzverfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen besser genutzt werdenkönnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justizund für Verbraucherschutz (BMJV) am 12.03.20206 veröffentlich hat.

Wie das Ministerium erläutert, gibt es in Deutschland bislangkeine Rechtsgrundlage, die den Strafverfolgungsbehörden den automatisiertenAbgleich von Lichtbildern eines Tatverdächtigen aus einem Strafverfahren mitöffentlich zugänglichen Lichtbildern im Internet ermöglicht. Das geltende Rechterlaube auch den Einsatz moderner Systeme zur Datenanalyse nicht, wenn es darumgeht, die rechtmäßig bei der Polizei gespeicherten Daten auf Zusammenhänge zueinem Strafverfahren zu analysieren.

So könnten Ermittler derzeit nur unter viel Zeiteinsatzmanuell einzelne Webseiten in Augenschein nehmen, um unbekannte Verdächtige zuidentifizieren. Die verschiedenen Datenbanken bei der Polizei könntengegenwärtig nur jeweils einzeln unter Einsatz sehr einfacher Programme nachZusammenhängen zu einem konkreten Strafverfahren durchsucht und die Ergebnisseanschließend händisch zusammengefasst werden. Das seien besonderspersonalaufwändige, fehleranfällige und ineffiziente Prozesse.

In Fällen schwerwiegender Straftaten sollen laut BMJV daherkünftig der automatisierte biometrische Internetabgleich und der Einsatzverfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen möglich sein. Dafür sollder nun vorgelegte Gesetzentwurf die rechtliche Grundlage schaffen.

Um einen Sachverhalt aufzuklären, die Identität oder denAufenthaltsort eines Beschuldigten oder Zeugen festzustellen, sollenStrafverfolgungsbehörden vorhandene biometrische Daten wie zum Beispiel einBild einer Person aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlichverfügbaren Daten automatisiert abgleichen können. Erlaubt sein soll dies nurbeim Verdacht einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung.Damit soll es zum Beispiel möglich werden, ein Foto von einem Verdächtigeneiner terroristischen Straftat mit öffentlich zugänglichen Social-Media-Bildernabzugleichen, um dessen Identität festzustellen. Ein Abgleich mit öffentlichverfügbaren Echtzeitdaten (zum Beispiel von einer Webcam) ist ausgeschlossen.Der Abgleich soll auch nur auf ausdrückliche Anordnung eines Staatsanwalts imEinzelfall erfolgen dürfen.

Strafverfolgungsbehörden sollen zukünftig zur Aufklärungeiner Straftat bei der Polizei rechtmäßig gespeicherte Daten mittels einerSoftware zur automatisierten Datenanalyse auswerten können. Bisher unverbundeneDatenbanken der Polizei, die zum Beispiel Angaben aus anderen Strafverfahrenoder polizeilichen Maßnahmen enthalten, sollen so einfach mittelsSuchfunktionen vernetzt und analysiert werden können. Unter klar definiertenVoraussetzungen soll dabei auch der Einsatz von KI-Systemen möglich sein. DieAutomatisierung darf sich dabei nur darauf beschränken, vorhandene Datenaufzubereiten und bereitzustellen. Bewertungen und Entscheidungen nehmen alleindie Ermittler vor. Zum Einsatz soll die automatisierte Datenanalyse nur kommendürfen, wenn der Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Straftatbesteht. Daten aus besonders sensiblen Ermittlungsmaßnahmen wie zum Beispielder Telekommunikations­überwachung dürfen nur unter weiteren Voraussetzungen indie Suche miteinbezogen werden. Die besonders sensiblen Daten ausWohnraumüberwachungen und Onlinedurchsuchungen sollen gar nicht in dieautomatisierte Datenanalyse einbezogen werden dürfen.

Der Gesetzentwurf wurde in enger Abstimmung mit dem für diePolizeien des Bundes zuständigen Bundesministerium des Innern (BMI) erarbeitet.Parallel zu den für die Strafverfolgungsbehörden vorgesehenen Maßnahmen schlägtdas BMI in enger Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium vergleichbareBefugnisse für das Polizeirecht des Bundes vor.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PMvom 12.03.2026

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