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«OMO»: Darf nicht mehr in überdimensioniertem Karton verkauft werden
Die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg hat die Unilever Deutschland GmbH erfolgreich wegen einer überdimensionierten Verpackung für das Waschmittel "OMO Intensive Leuchtkraft / Variante XXXL – 100 Wäschen" abgemahnt. Das Produkt, dessen Karton laut VZ nur etwa zur Hälfte mit Inhalt gefüllt ist, darf in dieser Form nicht mehr verkauft werden.
Rund 45 Zentimeter hoch sei der stabile Karton, der sieben Kilogramm Waschpulver der Marke OMO beinhaltet, so die VZ Hamburg. Doch oberhalb von etwa 25 Zentimetern befinde sich ausschließlich Luft in dem Pappbehälter, wenn Verbraucher das Waschmittel im Supermarkt kaufen. Die VZ habe Unilever wegen Irreführung abgemahnt. Weil die Packung aus festem Karton sei und es kein Sichtfenster gebe, hätten Konsumenten keine Möglichkeit, die Füllhöhe des Produkts vor dem Kauf zu erkennen.
Laut Armin Valet von der VZ Hamburg gibt es kein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, Verpackungen voll zu befüllen. Das müsse sich dringend ändern.
Verbraucherzentrale Hamburg, PM vom 18.02.2021