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Ohne Führerschein gefahren: Ferrari bleibt eingezogen

03.05.2022

Ende 2021 hatte das Landgericht (LG) Hannover einen Mann wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus hatte es insbesondere die Einziehung des Kraftfahrzeugs des Angeklagten angeordnet – eines Ferraris mit einem geschätzten Wert von 70.000 bis 100.000 Euro. Die hiergegen vom Angeklagten eingelegte Revision hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle nun verworfen.

Dieses folgte dabei in vollem Umfang der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Insbesondere hielt es – in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft – die Einziehung nicht für unverhältnismäßig. Der Angeklagte sei bereits wiederholt wegen Verkehrsdelikten in Erscheinung getreten. Die in Frage stehende Tat habe er nur kurze Zeit nach dem Erlass eines Strafbefehls wegen einer Trunkenheitsfahrt begangen. Neben dem Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis habe er Verkehrsordnungswidrigkeiten in Form eines Rotlichtverstoßes und einer Geschwindigkeitsüberschreitung verwirklicht. Zudem sei er noch kurz vor der erstinstanzlichen amtsgerichtlichen Verurteilung wiederum ohne Fahrerlaubnis mit einem anderen Pkw gefahren. Die Einziehung des Ferraris vernichte entgegen der Darstellung des Angeklagten auch nicht dessen wirtschaftliche Existenz.

Das Urteil des LG Hannover ist damit rechtskräftig.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27.04.2022, 2 Ss 46/22

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