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Öffentliche Aufträge nur bei Tarifbindung: Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu

31.03.2026

Die Länder haben am 27.03.2026 dem Tariftreuegesetzzugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, dieTarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungenbieten. 

Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundenerUnternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge des Bundes beseitigt werden.Bisher könnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungengewähren, aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigerenKonditionen erstellen. Dies hätte Wettbewerbsverzerrungen zur Folge, heißt esin der Gesetzesbegründung. Mit dem Tariftreuegesetz werde der Wettbewerb umöffentliche Aufträge und Konzessionen auf eine faire Grundlage gestellt. Spiegelbildlichentfielen für bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber wirtschaftliche Anreize,von einer Tarifbindung abzusehen.

Das Gesetz betrifft auf Bundesebene Bau- undDienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Für Aufträge, dieunmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, demKatastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgabenerst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleibenzudem ganz außen vor.

Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen nachAngaben der Bundesregierung auf ein Minimum begrenzt werden. Das Gesetz siehtvor, dass das Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren einfach undunbürokratisch abgegeben werden kann.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden undtritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat, PM vom 27.03.2026

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