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Notunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Potsdam: Kein Eilrechtsschutz gegen Baugenehmigung

14.08.2024

Bereits im Juni hatte das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam einen Eilantrag gegen eine Baugenehmigung für die auf zwei Jahre befristete Errichtung einer Notunterkunft für 496 Personen auf einem Grundstück in der Nedlitzer Straße in Potsdam abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung jetzt bestätigt und die gegen den Beschluss des VG erhobene Beschwerde zurückgewiesen.

Das VG hatte ausgeführt, der Antragsteller, eine anerkannte inländische Umwelt- und Naturschutzvereinigung, könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die angegriffene Baugenehmigung gegen relevante umweltbezogene Rechtsvorschriften verstoße. Es hatte zudem weder verfahrensrechtliche Verstöße erkannt noch festgestellt, dass mit der Erteilung der Baugenehmigung naturschutz-, artenschutz-, denkmal- oder wasserrechtliche Vorschriften verletzt worden seien.

Die vom Antragsteller im Beschwerdeverfahren dagegen vorgebrachten Einwendungen blieben erfolglos.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.08.2024, OVG 2 S 21/24

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