Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe: Regierung will Anpassungen
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Notarielle Online-Verfahren: Bundesregierung plant Ausweitung
Der Bundestag berät am 25.03.2026 in erster Lesung den Gesetzentwurfder Bundesregierung "zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahrenim Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung desFührungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge vonSoldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung" (BT-Drs.21/4782). Danach soll die Vorlage den Ausschüssen überwiesen werden. Bei denweiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.
Aufgrund einer Evaluation der notariellen Online-Verfahrenerscheine eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weiterebeurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts zweckmäßig, "soweitdiese nach ihrer Struktur den für die Online-Verfahren besondersgeeigneten Maßnahmen entsprechen", schreibt die Bundesregierung. Zudemsoll die Rechtsgrundlage für das Digitale Führungszeugnis für private Zweckeeingeführt werden. Hierzu werde die Schaffung eines neuen § 30d imBundeszentralregistergesetz vorgeschlagen. Daneben sollen der Vorlage zufolgesowohl für das Bundeszentralregister als auch für das Gewerbezentralregisterrechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen, insbesondere im Bereichdes Zeugenschutzes vorgenommen werden.
Die geplante Ausweitung soll sich auf Anmeldungen zurEintragung in das Stiftungsregister, auf Gründungen von Aktiengesellschaftensowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, auf Beschlüsse der Gründer zurBestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das ersteVoll- und Rumpfgeschäftsjahr sowie auf Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-,Gesellschafts- und Partnerschaftsregister beziehen. Erfasst werden sollenaußerdem Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaftenmit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zurÜbernahme eines Geschäftsanteils einer GmbH.
Deutscher Bundestag, PM vom 20.03.2026