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Nordrhein-Westfalen: Was die Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze bedeutet

26.06.2024

Die Grundsteuerreform soll nach Aussagen der Politik nicht dazu führen, dass die Kommunen mit dieser Abgabe höhere Einnahmen erzielen als zuvor. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hat kürzlich aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht. An ihnen sollen sich die Kommunen orientieren, um ihre Einnahmen aus der Grundsteuer 2025 konstant zu halten. Laut Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) können Steuerzahler mit diesen Zahlen abschätzen, ob es für sie zukünftig teurer wird. Der BdSt begrüßt dieses Vorhaben. Der Landesfinanzminister erfülle damit eine aktuelle Forderung des Verbandes.

Auf den ersten Blick könnten die veröffentlichten Zahlen erschrecken: In 90 Prozent aller NRW-Kommunen müssten die Hebesätze steigen. 33 Städte und Gemeinden müssten die Hebesätze sogar auf mehr als 1.000 Punkte erhöhen, wenn sie zukünftig die Steuereinnahmen auf dem gleichen Stand wie bisher halten möchten. Die Frage, ob jetzt jeder Steuerzahler mit deutlich höheren Kosten für die Grundsteuer rechnen muss, ist laut BdSt NRW nicht klar zu beantworten.

Der Hebesatz sei nur ein Teil der Berechnung der Grundsteuer. Er werde mit der Grundsteuermesszahl, die für Wohngrundstücke 0,31 Promille und für Nichtwohngrundstücke 0,34 Promille beträgt, multipliziert. Hinzu komme die Multiplikation mit dem individuellen Grundsteuerwert, der jedem Steuerzahler vom Finanzamt als Bescheid mitgeteilt wird. Aufgrund des im Zuge der Reform neu berechneten Grundsteuerwertes und der neu festgelegten Grundsteuermesszahl könne man nicht pauschal beantworten, ob bei steigenden Hebesätzen ab 2025 auch alle Bürger der Kommune höhere Steuern zahlen müssen. Dies könne nun aber jetzt jeder für sich berechnen.

Laut BdSt NRW kommt es allerdings noch darauf an, ob die Kommune den Hebesatz auch auf den jetzt vom Land veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesatz anpasst. Dazu sei sie nicht verpflichtet. Mit der Veröffentlichung der Zahlen könnten jetzt aber alle Bürger in NRW die eigene Kommune auf die Anpassung an diese Hebesätze hinweisen.

Das Modell der Grundsteuerreform des Bundes, gegen das sich der BdSt von Beginn an ausgesprochen hat und gegen das er auch klagt, bewerte Wohngrundstücke höher als gewerblich genutzte Grundstücke, fährt der BdSt NRW fort. Dies würde bei der einfachen Umsetzung der Aufkommensneutralität durch die Kommunen in sehr vielen Fällen dazu führen, dass die Menschen fürs Wohnen deutlich mehr zahlen müssten. Deshalb habe der BdSt NRW sich in zwei Anhörungen im Landtag dafür eingesetzt, dass das Land den Kommunen ermöglicht, gesplittete Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke einzuführen. Auch deshalb werde der Landtag voraussichtlich in der ersten Juli-Woche ein entsprechendes Gesetz verabschieden.

Das Landesfinanzministerium habe aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfes den Kommunen nicht nur die aufkommensneutralen Hebesätze mitgeteilt, sondern auch die nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenzierenden Hebesätze. Hier zeige sich, wie individuell die Hebesätze für jede Kommune angepasst werden können, damit die Reform nicht massenhaft zu einer Mehrbelastung von Wohnungen und Wohnhäusern führt.

Dies bestätige auch, dass die geplanten gesplitteten Hebesätze den richtigen kurzfristigen Korrekturansatz darstellen und eine Verdopplung der Grundsteuermesszahl für Nichtwohngrundstücke nicht zu einer fairen Korrektur geführt hätte, so der BdSt NRW. In 20 Prozent der Städte und Gemeinden wäre eine Belastungsverschiebung zulasten der Wohngrundstücke verblieben und in sogar 37 Prozent der Städte und Gemeinde wäre es zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung für Nichtwohngrundstücke gekommen. Mit den gesplitteten Hebesätzen könnten die Kommunen die Hebesätze differenziert so anpassen, dass es zu keinen drastischen Steuerausfällen kommt und gleichzeitig die Wohnkosten nicht für alle erheblich steigen.

Doch auch mit der Korrektur durch die gesplitteten Hebesätze werde die Grundsteuerreform nicht grundsätzlich zu etwas Positivem, unterstreicht der BdSt NRW seine Meinung. Die Umsetzung vor Ort sei für die Kommunen mit einem hohen Aufwand verbunden. Das Land hätte sich von Beginn an für ein anderes Modell entscheiden und sich nicht erst so kurzfristig an eine Korrektur der Lastenverschiebung begeben sollen. Umso wichtiger sei es, dass die Kommunen jetzt bei der administrativen und rechtlichen Umsetzung durch das Land unterstützt würden.

Mittelfristig habe die Grundsteuer in den Augen des BdSt keine Zukunft. Die "verkorkste" Reform habe gezeigt, warum die Grundsteuer aus vielerlei Gründen nicht in ein modernes Steuersystem gehört. Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer sollte die Politik deshalb endlich grundsätzlich über Alternativen zur Grundsteuer nachdenken, fordert der Verein.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 24.06.2024

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