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Nordrhein-Westfalen: Pendler profitieren von neuer Homeoffice-Regelung
Menschen, diezwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden pendeln, können neuerdingsbis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerlicheBehandlung ändert. Eine entsprechende Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommenszwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 01.01.2026 in Kraft, wiedas nordrhein-westfälische Finanzministerium mitteilt.
Für vieleBeschäftigte und ihre Arbeitgeber bedeute das mehr Klarheit, weniger Bürokratieund zusätzliche Planungssicherheit im grenzüberschreitenden Arbeitsalltag, sodas Ministerium. Gerade in Grenzregionen wie Aachen, Heinsberg, Kleve oder demKreis Viersen hätten die bisherigen Regelungen zu erheblichemVerwaltungsaufwand und Unsicherheit geführt, da Einkünfte häufig zwischenbeiden Staaten aufgeteilt werden mussten.
Die nun geltende34-Tage-Regelung reduziere diesen Aufwand deutlich – sei aus Sicht des Landesaber nur ein erster Schritt. Auch die niederländische Seite habe deutlichgemacht, dass sie sich für weitergehende Lösungen einsetzen will, die esGrenzpendlern ermöglichen, regelmäßig ein oder zwei Tage pro Woche imHomeoffice zu arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.
Nordrhein-WestfalensFinanzminister Marcus Optendrenk (CDU) unterstreicht diesen Anspruch. "UnserZiel bleibt eine einfache und faire Besteuerung für Grenzpendler, die echtePlanungssicherheit bietet. Wer grenzüberschreitend arbeitet, soll freientscheiden können, wo und wie gearbeitet wird. Nordrhein-Westfalen wird sichweiterhin beim Bund und im europäischen Kontext dafür einsetzen, dass diesteuerlichen Regeln mit der Flexibilisierung der Arbeitswelt Schritt halten."
Die Ankündigung derniederländischen Regierung, das Thema auch auf Ebene der OECD, der EuropäischenUnion sowie im Rahmen der Benelux-Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, begrüßtNordrhein-Westfalen. Das Land sieht darin eine Chance, langfristig tragfähigeund alltagstaugliche Lösungen für Grenzpendler zu erreichen und denWirtschafts- und Lebensraum in der Grenzregion weiter zu stärken.
FinanzministeriumNordrhein-Westfalen, PM vom 05.01.2026