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Nordrhein-Westfalen: Grundsteuer klettert weiter

26.02.2026

Jährlich erhebt der Bund der SteuerzahlerNordrhein-Westfalen (BdSt NRW) im Rahmen einer Umfrage bei Städten undGemeinden die aktuellen Grundsteuerhebesätze. Die ersten Ergebnisse für dasJahr 2026 zeigen laut BdSt, dass sich der Trend der vergangenen Jahre fortsetzt:Die Hebesätze stiegen weiter, teilweise sogar sehr deutlich.

Der BdSt weist darauf hin, dass der bisherige Hebesatz solange gilt, bis ein neuer beschlossen wird. Der Grundsteuerhebesatz werdeentweder über die Haushaltssatzung oder über eine gesonderte Hebesatzsatzungfestgelegt. Eine neue Hebesatzsatzung müsse dabei nicht zwingend jedes Jahrbeschlossen werden. Hinzu komme die Möglichkeit für die Kommunen, ihrenHebesatz bis zum 30.06. eines Jahres rückwirkend zu ändern.

In der aktuellen Umfrage des BdSt NRW seien bis zum 06.02.2026insgesamt 258 Rückmeldungen eingegangen. Daraus ließen sich 246 valideDatensätze ableiten. Von den validen Datensätzen hätten bereits 158 Städte undGemeinden ihre Hebesätze beschlossen. Insgesamt wendeten 189 Kommunen (davon122 mit bereits beschlossenem Hebesatz) einheitliche Hebesätze an, während 57Kommunen (36 beschlossen) differenzierte Hebesätze nutzten. Auffällig sei, dassinfolge der Unsicherheit nach dem Verwaltungsgerichtsurteil aus Gelsenkirchen15 Kommunen (13 beschlossen) von differenzierten wieder zu einheitlichenHebesätzen zurückgekehrt seien. Laut BdSt gibt jedoch auch Gegenbewegungen: Sosplitte die Stadt Meinerzhagen ihre Hebesätze in diesem Jahr erstmals auf.

Von den Kommunen mit einheitlichen Hebesätzen hätten bereits44 eine Erhöhung beschlossen, 16 weitere planten diesen Schritt. Insgesamt lägen28 der beschlossenen Erhöhungen bei mehr als 50 Prozentpunkten. Senkungen seiendagegen selten.

Bei den Kommunen mit differenzierten Hebesätzen überwögenebenfalls die Erhöhungen: In acht Städten und Gemeinden (sieben beschlossen) seienentsprechende Anpassungen vorgenommen worden. Die Hebesätze für Wohngrundstückeseien dabei um neun bis 58 Prozentpunkte gestiegen, für Nicht-Wohngrundstückeum 0 bis 289 Prozentpunkte.

Als eine Besonderheit der ersten Trendumfrage nennt der BdStNRW die zunehmende Belastung von Wohngrundstücken durch den Wechsel vondifferenzierten zu einheitlichen Hebesätzen. Insgesamt bewegten sich dieErhöhungen bei den 15 Wechselkommunen (13 beschlossen) zwischen zwölf und 310Prozentpunkten. Im Durchschnitt bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 145Prozentpunkten für Wohngrundstücke.

Bis jetzt hätten weniger als ein Drittel dernordrhein-westfälischen Kommunen ihren Hebesatz bereits beschlossen, merkt derBdSt NRW an. Dennoch sei sichtbar: Viele Eigentümer – und auch Mieter, die dieGrundsteuer über die Nebenkosten trifft – müssten in diesem Jahr mit höherenBelastungen rechnen. Hinzu komme die Unsicherheit durch das Urteil desVerwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Es bleibe abzuwarten, wie viele Städte undGemeinden am Ende von differenzierten zurück zu einheitlichen Hebesätzenwechseln. Dies treffe vor allem die Wohngrundstücke erheblich.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 20.02.2026

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