Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Nordrhein-Westfalen: Führt Teilzeitarbei...

Nordrhein-Westfalen: Führt Teilzeitarbeit im Juristischen Vorbereitungsdienst ein

10.01.2022

Ende Dezember 2021 ist in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Einführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit veröffentlicht worden. Danach haben Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2023 die Möglichkeit, ihren Dienst um 20 Prozent zu reduzieren, wenn sie ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder selbst schwerbehindert sind.

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Land die durch Bundesrecht erst im Juni 2021 – mit Wirkung zum 01.01.2023 – geschaffene Möglichkeit umgesetzt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Die Reduzierung kann nach Angaben des Landesjustizministeriums kontinuierlich erfolgen oder in einem Modell, das zu einer bezahlten Freistellung von bis zu sechs Monaten führt.

Im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben sei die nordrhein-westfälische Lösung maximal flexibel. Den Referendaren stehe es frei, auch nur einen Teil des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit abzuleisten. Sie könnten anteilig den regelmäßigen Dienst in der Einzelausbildung verkürzen oder für ein Blockmodell votieren: Hierdurch könnten sie, vergleichbar einem so genannten Sabbatjahr, einen bezahlten Freiraum "ansparen", um sich neben ihrer Belastung durch Betreuung, Pflege oder Schwerbehinderung effektiv auf ihr Examen vorzubereiten. Da der Vorbereitungsdienst in Teilzeit inhaltlich keinen reduzierten, sondern lediglich einen in Teilen anders organisierten Dienst darstellt, verlängere sich die Dauer anteilig.

Justizministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 05.01.2022

Mit Freunden teilen