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Nordrhein-westfälische Finanzämter: Prüffelder bekanntgegeben

07.03.2022

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat ihre jährliche Information über die Prüffelder in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern bekanntgegeben. Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen mitteilt, bezieht sich das zentrale Prüffeld auf die Erklärungen selbstständiger Steuerzahler. Es handelt sich dabei um § 34a Einkommensteuergesetz (EStG) "Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne bei Personenunternehmen".

Daneben hätten auch die einzelnen Finanzämter ihre dezentralen Prüffelder angegeben. Dabei handele sich um die folgenden Themen, die zahlreichen Finanzämtern genannt wurden: Begünstigung durch die energetische Gebäudesanierung (§ 35c EStG), steuerliche Begünstigungen bei Baudenkmälern (§§ 7 i und 10 f EStG), Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG) sowie Sonderabschreibung bei Wohnungsneubauten (§ 7b EStG).

Der BdSt Nordrhein-Westfalen hat die aktuelle komplette Liste, die von der Steuerberaterkammer Düsseldorf veröffentlicht worden war, auf seiner Internetseite (www.steuerzahler.de/nrw) zum Download bereitgestellt.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 27.02.2022

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