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Noch schnell Steuern sparen: Tipps für 2020

01.12.2020

Steuertipps für 2020: Wer in den nächsten Wochen bis zum Jahreswechsel vorausschauend handelt, kann sich finanzielle Vorteile sichern. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Wer größere Anschaffungen plant, sollte diese eventuell noch in 2020 vollziehen. Denn bis Ende 2020 gilt noch die niedrigere Mehrwertsteuer von 16 Prozent. Beim Kauf von Heizöl oder Gas komme hinzu, dass ab 2021 eine zusätzliche CO-2-Bepreisung von Brennstoffen in Kraft tritt. Nicht hilfreich sei, wenn in 2020 nur eine Anzahlung geleistet werde, die Lieferung jedoch erst 2021 erfolge, so die Lohnsteuerhilfe. Denn dann könne man vom niedrigeren Umsatzsteuersatz profitieren. Mit der Lieferung komme eine Endabrechnung, bei der bereits wieder der höhere Mehrwertsteuersatz gilt.

Wessen Home-Office noch immer rudimentär eingerichtet ist, könne einen doppelten Vorteil mitnehmen. Werden Mobiliar sowie Technik noch in 2020 gekauft, profitiere man nicht nur von der niedrigeren Mehrwertsteuer, sondern gegebenenfalls zusätzlich von den besonderen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzung im Ausnahme-Corona-Jahr.

Das ist laut Lohnsteuerhilfe dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter angewiesen hat, von zu Hause aus zu arbeiten. Es lohne sich dann, sich schnell noch einen Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Regal, Laptop, Drucker, Webcam und Software zuzulegen und als Werbungskosten abzusetzen. Bei Einkaufspreisen unter 928 Euro greife der Steuervorteil sofort, darüber müsse über die gesetzliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für den Abzug der Arbeitsmittel müsse es sich nicht einmal um ein richtiges häusliches Arbeitszimmer handeln, unterstreicht die Lohnsteuerhilfe. Auch eine Arbeitsecke, zum Beispiel im Wohn- oder Schlafzimmer, lasse sich so steuerlich begünstigt ausstatten.

Auch für Autokäufer gebe es in 2020 noch einen doppelten Vorteil. Bei einem vorgezogenen Kauf werde nicht nur an der Mehrwertsteuer gespart, sondern zusätzlich an der Kfz-Steuer für die nächsten Jahre. Ab 2021 gelte das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz. Bei der neuen Kfz-Steuer werde die CO-2-Komponente stärker gewichtet, sodass bei Fahrzeugmodellen, die einen CO-2-Ausstoß von mehr als 115 Gramm pro Kilometer ausweisen, die Steuer teurer wird. Hintergrund der Änderung sei gewesen, eine Motivation für Verbraucher zu schaffen, auf Fahrzeuge umzusteigen, die weniger CO-2 ausstoßen. Wird ein leistungsstarker Neuwagen noch in 2020 erstmalig zugelassen, könne die neue Kfz-Steuer dauerhaft umgangen werden. Für bereits zugelassene Autos gelte die neue Kfz-Steuer nämlich nicht.

Auch bei der Anschaffung medizinischer Geräte greife unter Umständen ein doppelter Steuervorteil, so die Lohnsteuerhilfe weiter. Steuervorteil eins sei sicher: Werden in 2020 beispielsweise noch neue Brillen, Zahnprothesen, Zahnimplantate, Hörgeräte oder Rollatoren angeschafft, greife die niedrigere Mehrwertsteuer. Steuervorteil Nummer zwei komme dazu, wenn sich Krankheits- oder Gesundheitskosten in einem Jahr häufen, sodass die zumutbare-Eigenbelastungs-Schwelle überschritten wird. Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät dazu, im individuellen Fall zu prüfen, ob diese Marke überschritten wird. Fallen die außergewöhnlichen Belastungen in einem Jahr besonders hoch aus, steigen die Chancen, diese von der Steuer abzusetzen. Werden die Ausgaben hingegen über die Jahre verteilt, entfalle dieser Steuervorteil.

Abschließend weist die Lohnsteuerhilfe darauf hin, dass gleichgeschlechtliche Paare, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft bis Ende 2019 in eine Ehe umgewandelt haben, jetzt handeln sollten. Sie könnten sich rückwirkend für die Jahre der eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen veranlagen lassen. Die Zeit, um die Splittingvorteile des Ehelebens für die Vergangenheit zu nutzen, laufe Ende Dezember 2020 für immer ab.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 24.11.2020

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