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Niedersächsische Finanzämter: Verwendung bürgernaher Sprache geplant

02.03.2022

Mit einem Regelwerk und darauf aufbauenden Schulungen soll "Steuerdeutsch" in der niedersächsischen Steuerverwaltung in eine verständliche Sprache überführt werden. Ziel ist es laut niedersächsischem Finanzministerium, den Blick der Mitarbeiter trotz des komplizierten Steuerrechts für eine adressatenorientierte Sprache zu schärfen. Steuererklärungsformulare und Steuerbescheide, aber auch allgemeine Schreiben der Finanzämter sollen bürgernah verfasst werden.

"Die Erfahrung aus der Praxis zeigt leider, dass Bürgerinnen und Bürger Texte der Steuerverwaltung oftmals nicht verstehen", so Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). "Dabei ist gerade für die Steuerverwaltung die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern wichtig, damit unser Handeln und unsere Entscheidungen nachvollziehbar sind. Das ist nicht immer einfach, wenn man andererseits rechtssichere Auskünfte geben muss. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen wir mit dem neuen Regelwerk und Schulungen dabei unterstützen."

Eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder habe mit großem Aufwand bereits zahllose Texte der Steuerverwaltung sprachlich geprüft, neu verfasst und in den praktischen Einsatz gegeben, meldet das Finanzministerium Niedersachsen. Mit wissenschaftlicher Begleitung des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS) sei parallel das Regelwerk erarbeitet worden. In diesem Rahmen hätten rund 2.900 interessierte Bürger die Verständlichkeit von Texten der Steuerverwaltung in einer Online-Umfrage des IDS bewertet und dabei, ohne selbst zu wissen, welche Texte sprachlich unverändert und welche Texte sprachlich verändert waren, die sprachlich veränderten Texte als deutlich besser verständlich eingestuft.

Das 38-seitige Regelwerk gebe Hilfestellung mit Erklärungen und konkreten Beispielen, beginnend beim kleinsten Baustein, dem Wort, über die Satzstruktur bis hin zur Gliederung von Schreiben. Auch das Thema geschlechtergerechte Sprache werde nicht ausgeklammert. Empfohlen werde die Verwendung von Paarformen, zum Beispiel Geschäftsführerin und Geschäftsführer, oder eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, zum Beispiel Geschäftsführung.

Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 22.02.2022

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