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Neuregelung der Grundsteuer: Hessen stellt sein Modell vor

17.06.2021

Hessen strebt eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an. Die Landesregierung hat nun dazu einen Gesetzentwurf beschlossen, wie das Finanzministerium des Landes mitteilt. Das Ende 2019 erlassene Bundes-Modell sei zu kompliziert und aufwendig.

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden.

Laut Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) ist Grundlage des Hessen-Modells das Flächen-Faktor-Verfahren. Die Grundsteuer sei eine Gegenleistung der Grundstücksnutzer für Infrastruktur, die eine Kommune bereitstellt. Je größer Grundstück und Haus sind, desto mehr Nutznießer kommunaler Infrastruktur hätten dort Platz. Daher sei die Fläche der Ausgangspunkt der Berechnung. Hinzu komme aber die Lage. Denn auch von ihr sei es abhängig, welchen Zugang zu kommunaler Infrastruktur man hat, erläutert Boddenberg. Einfache Lagen würden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert – beides aber mit Augenmaß.

Hessen möchte für die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. Das Modell nimmt laut Finanzministerium auf die Gegebenheiten vor Ort Rücksicht. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führe es zu gleichen Ergebnissen wie das reine Flächenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom örtlichen Durchschnitt der Bodenrichtwerte in stärkerem Maße ab, führe dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer. "Auf ein Grundstück in einer guten Lage entfällt durch unseren Faktor stets mehr Grundsteuer als auf ein identisches in einer mäßigen Lage. Das ist gerecht", sagte Boddenberg.

In Hessen müssen in knapp zwei Jahren rund drei Millionen Grundstücke neu bewertet werden. "Jedes Reformmodell wird im Vergleich zur verfassungswidrigen Einheitsbewertung Gewinner und Verlierer erzeugen. Die einen werden mehr Grundsteuer zahlen als bisher, die anderen weniger, weil sie bislang nach den Einheitswerten in verfassungswidriger Weise zu wenig oder zu viel zahlen. Eine Reform ohne Belastungsänderungen im Einzelfall gibt es nicht, denn die Fortführung der Einheitswerte über 2024 hinaus ist untersagt. Das Hessen-Modell sorgt aber dafür, dass es beim Neustart der Grundsteuer gerecht zugeht", betonte Boddenberg.

In Summe sollen die Kommunen aber nicht mehr Grundsteuer erhalten. Die Reform soll aufkommensneutral sein. Um auch zukünftig das bisherige Grundsteueraufkommen zu erhalten, würden Städte und Gemeinden ihre Hebesätze anpassen, also mancherorts heben, andernorts senken müssen. "Die Landesregierung wird die Kommunen dabei unterstützen und errechnen, welche Hebesatzveränderungen zukünftig für das gleiche Steueraufkommen sorgen können", bot Finanzminister Boddenberg an. Klar sei, dass es fast überall veränderte Hebesätze geben wird. Noch aber sei ihre Höhe offen. Erst nach der Bearbeitung der drei Millionen Fälle könnten sie bestimmt werden.

Die Abgabe der Steuererklärungen für die neue Grundsteuer durch die Eigentümer soll ab Juli 2022 möglich sein. Hierzu wird laut Finanzministerium rechtzeitig vorher aufgefordert. Der vom hessischen Kabinett beschlossene Gesetzentwurf werde nun Verbänden und Experten zur schriftlichen Anhörung zur Verfügung gestellt. Dabei gewonnene Erkenntnisse sollen in die erneute Kabinettbefassung nach der Sommerpause einfließen. Anschließend starte das Gesetzgebungsverfahren im Landtag. Ziel sei dessen Abschluss noch in diesem Jahr, so Hessens Finanzministerium.

Finanzministerium Hessen, PM vom 14.06.2021

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