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Neugründungsfälle: BMF-Umfrage zum Verzicht auf monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung
Seit 2021 müssen neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht mehr wie zuvor monatlich abgeben. Diese Regelung soll nun evaluiert werden. Hierfür seien Steuerberater aufgerufen, sich an einer Umfrage des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu beteiligen – so der Deutsche Steuerberaterverband (DStV).
Der Verband hatte – vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus – den vorübergehend eingeführten Verzicht auf die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für neu gegründete Unternehmen begrüßt. Die verpflichtende Abgabe im Monatsturnus sei seither im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ausgesetzt. Existenzgründer sollten so unterstützt werden. Die Maßnahme sei zunächst auf sechs Jahre begrenzt worden.
Nun solle die Regelung evaluiert werden. Dabei sollten unter anderem die möglichen Auswirkungen der Aussetzung der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung auf die eingetretenen Entlastungen für Existenzgründer betrachtet werden.
Jetzt sei der Berufsstand gefragt: Es gelte, Erfahrungen und Einschätzungen in der Umfrage des BMF mitzuteilen. Die Rückmeldungen trügen dazu bei, die Praxiserfahrungen angemessen zu berücksichtigen, betont der DStV.
Die Umfrage ist auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern verfügbar (https://umfrage.bzst.de/index.php/658623). Die Teilnahme ist bis zum 15.05.2024 möglich.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 27.03.2024