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Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht: Mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität

05.01.2023

Am 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Dieses soll die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung stärken, erläutert das Bundesjustizministerium (BMJ).

Die Reform sei die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Das Gesetz modernisiere darüber hinaus das Vormundschaftsrecht.

Laut BMJ sagt das neue Betreuungsrecht ab dem 01.01.2023, dass ein Betreuer nur bestellt wird, wenn dies erforderlich ist. Das sei dann nicht der Fall, wenn andere Hilfen verfügbar und ausreichend sind. Zudem stärke es die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stelle ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns. Der Betreuer habe die Angelegenheiten der betreuten Person so wahrzunehmen, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann. Weiter stelle das neue Betreuungsrecht klar, dass auch bei der Auswahl des zu bestellenden Betreuers das Betreuungsgericht grundsätzlich die Wünsche der zu betreuenden Person zu berücksichtigen hat. Schließlich werde durch die Einführung eines Mindeststandards für den Zugang zum Betreuerberuf die Qualität der beruflichen Betreuung verbessert.

Bundesjustizministerium, PM vom 30.12.2022

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