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Neues Grundsteuermodell ab 2025 in Brandenburg: Land entscheidet sich für Bundesgesetz

08.12.2020

Im Land Brandenburg wird ab 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben. Bei der Reform hat sich das Land damit für das Bundesmodell und gegen die neue Öffnungsklausel für die Länder entschieden. Das teilte Finanzministerin Katrin Lange (SPD) am 01.12.2020 mit.

Auch wenn sich für den einzelnen Grundstückseigentümer die Grundsteuer damit ändern kann, solle die novellierte Steuer in der Summe nicht zu höheren kommunalen Einnahmen führen. Ziele der Reform seien, dass das Aufkommen jeder Kommune nach der Grundsteuerreform genauso so hoch ist wie zuvor und die Steuer künftig auf Basis eines grundgesetzkonformen Modells erhoben wird.

"Das Bundesmodell bietet im Vergleich zum so genannten Flächenmodell zwei zentrale Vorteile", sagte Lange. Es korrigiere die vom Bundesverfassungsgericht bemängelten Verzerrungen der derzeitigen, völlig veralteten Bewertung. "Wir gehen deshalb davon aus, dass das Bundesmodell verfassungskonform ist". Der zweite Vorteil sei, dass das Bundesmodell sozial gerechter sei. Es unterscheide nämlich danach, ob sich ein Haus oder eine Wohnung in einer begehrten oder weniger begehrten Lage befindet.

Derzeit beruhe die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. In den westdeutschen Ländern werde auf Einheitswerte aus dem Jahr 1964 und in den ostdeutschen Ländern wie Brandenburg auf Einheitswerte aus dem Jahr 1935 abgestellt. Diese veralteten Einheitswerte führten aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung. Das Bundesverfassungsgericht habe deshalb dem Gesetzgeber mit Urteil vom 10.04.2018 verbindlich aufgegeben, eine sachgerechte Neuregelung zu schaffen. Das Grundsteuer-Reformgesetz sehe nun vor, dass die Eigentümer ab Mitte 2022 die für die Grundsteuer nötigen Angaben den Finanzämtern übermitteln. Die für die Erhebung der Grundsteuer zuständigen Kommunen würden dann ab 2025 diese auf Basis der neuen Grundsteuerwerte erheben.

Wie das Finanzministerium Brandenburg mitteilt, haben sich bisher bereits fünf Länder (Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen mit einer kleinen Abweichung) entschieden, das Bundesmodell umzusetzen. Bayern dagegen bevorzuge ein Flächenmodell. Die Lage und andere wertabhängige Faktoren spielten dabei keine Rolle. Baden-Württemberg setze ein Bodenwertmodell um, das nur den Wert des Grund- und Bodens betrachtet; Gebäude blieben unberücksichtigt.

Brandenburgs Finanzministerin widersprach auch dem möglichen Einwand, wonach das Flächenmodell "bürgerfreundlicher" sei: "Eine Steuererklärung der Eigentümer wird bei allen Modellen benötigt. Beim Bundesmodell werden auch nur wenige Angaben wie Bodenrichtwert, Nutzungsart und Baujahr notwendig sein", erläuterte sie. Diese Angaben sollen online zur Verfügung stehen und gegebenenfalls bei den Finanzämtern erfragt werden können. Zukünftig sollen die Daten digital vorliegen, so dass das Ausfüllen der Erklärung in der Regel nur einmal erforderlich sein wird.

Die Neuregelung gilt ab 01.01.2025, bis dahin wird die bisherige Regelung angewandt.

Für den Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Grundsteuer A) beabsichtigen alle Länder nach Angaben des Finanzministeriums Brandenburg, das Bundesgesetz umzusetzen. Eine für die ostdeutschen Länder bedeutende Änderung der bisherigen Rechtslage sei dabei, dass für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen nicht mehr die Nutzerbesteuerung, sondern bundeseinheitlich die Eigentümerbesteuerung gilt.

Finanzministerium Brandenburg, PM vom 01.12.2020

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