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Neuer Heizkostenzuschuss: Kommt

29.09.2022

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen, der vor allem Wohngeldberechtigte, Azubis und Studierende entlasten soll.

Die starken Preissteigerungen bei den Heizkosten träfen zwar alle, aber Bürger mit kleineren Einkommen ganz besonders, weil bei ihnen der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen ohnehin hoch sei, erläutert die Bundesregierung. Mit dem ersten Heizkostenzuschuss habe sie bereits auf den starken Anstieg der Energiekosten im ersten Halbjahr reagiert.

Weil die Energiepreise weiterhin stark ansteigen und damit die Haushalte zunehmend finanziell belasten, stocke die Bundesregierung ihre Unterstützung nun durch einen zweiten Heizkostenzuschuss auf. Er sei Bestandteil und Ergänzung der Wohngeldreform.

Den Heizkostenzuschuss erhalten laut Bundesregierung Wohngeldbezieher sowie Auszubildende, Schüler in beruflicher Ausbildung, Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen oder Studierende, die nach Bundesausbildungsförderungsgesetz, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag oder nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden. Entscheidend für den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss sei, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde.

Haushalte, die Wohngeld beziehen, erhielten einen nach Personenzahl gestaffelten einmaligen Zuschuss. So erhalte etwa ein Zwei-Personen-Haushalt zum Beispiel einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 540 Euro. Zuschussberechtigte Azubis, Schüler und Studierende erhielten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.

Der zweite Heizkostenzuschuss entlastet laut Bundesregierung insgesamt rund zwei Millionen Menschen, davon rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, in denen rund 1,5 Millionen Personen leben, rund 372.000 nach dem BAföG Geförderte, rund 81.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

Die Kosten für den Heizkostenzuschuss würden vollständig vom Bund getragen. Der Gesetzentwurf konkretisiere weiterhin im Sozialgesetzbuch XI, dass zugelassene Unternehmen in der Langzeitpflege zügig Vergütungsverhandlungen mit den Pflegekassen aufnehmen können, wenn sich die Energiekosten in unvorhergesehenem Ausmaß ändern.

Bundesregierung, PM vom 28.09.2022

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