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Neue Verbrauchsteuervorschriften: Griechenland, Lettland und Portugal zu Umsetzung aufgefordert

22.07.2022

Die Europäische Kommission hat am 15.07.2022 beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Griechenland, Lettland und Portugal zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/262 zur Festlegung der allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) in nationales Recht mitzuteilen.

In dieser Richtlinie, mit der die Richtlinie 2008/118/EG aufgehoben und ersetzt wurde, sind gemeinsame Bestimmungen für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren festgelegt. Sie enthält eine Reihe neuer Vorschriften, die ab dem 13.02.2023 gelten werden. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 31.12.2021 umsetzen.

Im Januar 2022 richtete die Kommission Aufforderungsschreiben an 16 Mitgliedstaaten, darunter Griechenland, Lettland und Portugal. Bisher haben diese drei Mitgliedstaaten der Kommission keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt. Sie haben nun zwei Monate Zeit, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und dies der Kommission mitzuteilen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof mit den Fällen zu befassen.

Europäische Kommission, PM vom 15.07.2022

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