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Neue Tabakbesteuerung: Keine Anreize für Schmuggel

08.06.2021

Die Bundesregierung sieht kein Risiko, dass durch die geplante Veränderung der Besteuerung von Tabakwaren und neuartigen Produkten Anreize für die organisierte Kriminalität zum Schmuggel entstehen oder verstärkt werden. Das geht aus ihrer Antwort (BT-Drs. 19/30140) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/29547) der FDP-Fraktion hervor.

Der Zollfahndungsdienst sei sowohl national als auch international gut aufgestellt, um den Tabakschmuggel in größeren Mengen wirkungsvoll zu bekämpfen, schreibt die Bundesregierung. Der deutsche Zoll sei personell gut aufgestellt und geübt im Umgang mit der Einführung neuer Verbrauchssteuern.

Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts plant die Bundesregierung, die Besteuerung von herkömmlichen Tabakwaren wie Zigaretten zu erhöhen und auf neue Produkte wie nikotinhaltige Substanzen für E-Zigaretten auszuweiten.

Deutscher Bundestag, PM vom 07.06.2021

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