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Neue Regeln fürs »Hochladen»: Urheberrecht wird reformiert

21.05.2021

Der Deutsche Bundestag hat am 20.05.2021 die auf Initiative der Bundesregierung eingebrachte Reform des Urheberrechts beschlossen. Mit dem Gesetz zur Urheberrechtsreform werden zwei europäische Richtlinien umgesetzt. Laut Bundesregierung ist die Reform nötig, weil sich Medientechnologien rasant weiterentwickelt haben – mit Auswirkungen auf urheberrechtlich geschützte Werke.

Ein zentraler Aspekt der Urheberrechtsreform sei die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen. Nutzer übertrügen dabei Daten von ihrem eigenen Gerät ins Internet. Künftig sollen bestimmte Plattformen Lizenzen für diese urheberrechtlich geschützten Daten erwerben. Ein Direktvergütungsanspruch gegenüber den Plattformen sorge dann dafür, dass auch die Kreativen, also Musiker, Schauspieler oder Autoren, fair beteiligt werden. Das sehe das von der Regierung eingebrachte Gesetz vor, das jetzt im Bundestag beschlossen worden sei.

Mit der Reform werde zudem ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Und: Urheber, die von Verwertungsgesellschaften einen finanziellen Ausgleich erhalten, sollen künftig ihren Verleger beteiligen.

Das Gesetz enthält laut Bundesregierung auch Anpassungen für Verträge zwischen Kreativen und Verwertern im so genannten Urhebervertragsrecht, also etwa Schauspielern auf der einen Seite und Filmproduzenten auf der anderen Seite. Damit solle zum Beispiel eine angemessene Vergütung ermöglicht werden.

Mit dem Gesetz würden zwei Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt. Die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt habe das Ziel, das Urheberrecht der EU an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Online-SatCab-Richtlinie solle den grenzüberschreitenden Zugang der europäischen Zivilgesellschaft zu Rundfunkinhalten, insbesondere bei internetbasierten Sendeformen, verbessern.

Bundesregierung, PM vom 20.05.2021

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