Steuergerechtigkeit und Steuervereinfachungen: Neues Steuerpaket der EU
Diebstahlversicherung: Für Diebstahls-Nachweis gelten Beweiserleichterungen
Neue Fenster: Steuerermäßigung bis zu 40.000 Euro möglich
Ab 2020 bietet die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 eine steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung: 20 Prozent ihrer Sanierungskosten können Eigenheimbesitzer und Modernisierer direkt von der Steuerschuld absetzen. Hierauf weist der Verband Fenster + Fassade (VFF) hin.
Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung betrage 40.000 Euro; maximal 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre könnten direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden. Im ersten und zweiten Jahr seien es jeweils sieben Prozent und im dritten Jahr noch einmal sechs Prozent der Aufwendungen. Es seien also Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen im Umfang von bis zu 200.000 Euro förderungsfähig, so der VFF.
Neben der Bedingung, dass das selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhaus zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen älter als zehn Jahre ist, müssten die Arbeiten durch ein Fachunternehmen mit anschließender Fachunternehmerbescheinigung ausgeführt werden. Laut Bundesfinanzministerium könnten nur Meisterbetriebe solche Fachunternehmen sein. Eigenleistungen würden nicht berücksichtigt.
Wichtig sind laut VFF auch die zu erfüllenden Anforderungen an neue Fenster: Sie müssten einen Wärmedämmwert, den U-Wert, von 0,95 W/(m²K) einhalten. Die steuerliche Förderung gelte bis Ende 2029 und könne unbürokratisch über die Steuererklärung zusammen mit der Fachunternehmerbescheinigung geltend gemacht werden. Gefördert würden sowohl Komplettsanierungen als auch Einzelmaßnahmen.
Verband Fenster + Fassade, PM vom 19.08.2020