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Neue Familienförderung: Bundesregierung beschließt Kindergrundsicherung

29.08.2023

Um Kinder aus der Armut zu holen, hat sich die Bundesregierung auf die Einführung der Kindergrundsicherung verständigt. Geplant ist, ab 2025 alle relevanten Leistungen für Kinder zu einer zentralen Unterstützung zusammenzufassen.

So soll es künftig den einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag – das ehemalige Kindergeld – und den Kinderzusatzbetrag geben. Er soll gestaffelt werden nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern. Dafür soll der bisherige Kinderzuschlag weiterentwickelt und auch die Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, in die neu ausgestaltete Leistung aufgenommen werden.

Die Kindergrundsicherung soll online und einfach zu beantragen sein. Künftig soll es nur eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben – den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Damit würden alle Kinder unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern gleichbehandelt, so die Regierung. Zudem soll ein so genannter Kindergrundsicherungs-Check entwickelt werden. Dabei werde automatisiert geprüft, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.

Zudem sei vorgesehen, das soziokulturelle Existenzminimum neu zu bemessen, um den Bedarf für Kinder an die aktuelle Lebenswirklichkeit anzupassen. Darüber hinaus werde durch die Zusammenfassung der Leistungen sichergestellt, dass sich für kein Kind die finanzielle Lage verschlechtert.

Alleinerziehende seien überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Daher sollen bei ihnen Unterhaltszahlungen künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen. Davon profitieren laut Regierung die Kinder, die bisher Bürgergeld erhalten, da dort bisher 100 Prozent angerechnet werden.

Geplant sei auch, dass die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie das so genannte Schulstarterpaket einfacher zu beantragen sind. Dazu soll in den nächsten Jahren ein so genanntes Kinderchancenportal aufgebaut werden, das der zentrale Ort der Kommunikation und Organisation zu diesem Thema sein soll.

Bundesregierung, PM vom 28.08.2023

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