Steuerkriminalität: Telekommunikationsüberwachung in besonders schweren Fällen geplant
Zwei Düsseldorfer Barbetreiber: Bekommen hohe Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung
Nachzahlungszinssatz: Bundesregierung soll über etwaige Änderungspläne Auskunft geben
Die Pläne der Bundesregierung für eine Änderung des Nachzahlungszinssatzes möchte die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/26566) erfahren.
Die Abgeordneten fragen danach, ob die Bundesregierung plant, den bislang starren Zinssatz von sechs Prozent bei Steuererstattungen und -nachzahlungen mit der Dauer der Niedrigzinsphase anzupassen.
Die Fraktion führt dazu aus, die Verzinsung von Steuererstattungen und Steuernachzahlungen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr stehe mit der Fortdauer der Niedrigzinsphase zunehmend in der Kritik. Die ursprüngliche Zielsetzung der in § 238 Abgabenordnung verankerten Regelung, die Vor- und Nachteile, die der Steuerpflichtige oder der Fiskus aufgrund der Dauer des Besteuerungsprozesses erfährt, werde nach Ansicht der Fraktion durch die Regelung nicht mehr erfüllt.
Deutscher Bundestag, PM vom 19.02.2021