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Nachzahlungszinsen: Europarechtskonform?

09.02.2024

Das Finanzgericht (FG) des Saarlandes hatte über die Frage zu entscheiden, ob Nachzahlungszinsen gemäß § 233a Abgabenordnung auf Umsatzsteuer mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Insbesondere ging es darum, ob das Neutralitätsprinzip anwendbar und verletzt ist beziehungsweise ob die Regelungen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen.

Hierzu hatte Mitte 2023 auch das FG Düsseldorf zu entscheiden (Beschluss vom 12.05.2023, 1 V 115/23 A (U) und Urteil vom 23.06.2023, 1 K 1869/22 U). Insoweit sind aktuell beim 5. Senat des Bundesfinanzhofes sowohl ein Beschwerdeverfahren (V B 34/23 (AdV)) als auch ein Revisionsverfahren (V R 14/23) anhängig.

Das FG des Saarlandes verneint zwar ebenfalls einen Verstoß gegen europarechtliche Grundsätze und Prinzipien, weicht dabei aber von wesentlichen Aussagen des BFH und des FG Düsseldorf ab. Die Revision wurde zugelassen, aber laut FG offenbar nicht eingelegt.

Finanzgericht des Saarlandes, PM vom 08.02.2024 zu Gerichtsbescheid vom 23.11.2023

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