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Nachbarstreit an Silvester: Geldstrafe nach Flaschenwurf in Nachbargarten
Ein Nachbarsreit an Silvester eskalierte und führte für einen Münchener zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro wegen versuchter gefährlicher und vollendeter Körperverletzung.
Ein Münchener feierte gemeinsam mit seinem Sohn, einem Freund und dessen Sohn in seiner Wohnung sowie auf dem dazu gehörenden Balkon Silvester. Auf dem Nachbarbalkon sowie im dazu gehörigen Garten feierte ebenfalls eine größere Personengruppe.
Gegen 1.30 Uhr kam es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, in deren Folge der inzwischen verurteilte Täter zwei gläserne Bierflaschen sowie einen Aschenbecher von dessen Balkon auf die Gruppe im Nachbargarten warf. Hierbei nahm der alkoholisierte Täter (BAK circa 1,3 Promille) in Kauf, dass eine der Personen im Nachbargarten getroffen und erheblich verletzt werden könnte. Die Würfe verfehlten mehrere Personen jedoch knapp. Eine der Bierflaschen zersprang an einer Glasscheibe der Nachbarwohnung.
Der Verurteilte lief anschließend in den Nachbargarten und packte dort eine der beteiligten Personen am Kragen. Als er von weiteren Beteiligten weggezogen wurde, riss er sich los und schlug einer der beteiligten Personen mit der flachen Hand auf den Kopf, sodass diese eine circa drei Zentimeter lange Platzwunde erlitt.
Da der Verurteilte zunächst Einspruch gegen den gegen ihn erlassenen Strafbefehl einlegte, kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht (AG) München. Dort räumte der Verurteilte die Vorwürfe ein, entschuldigte sich für seine Taten und beschränkte seinen Einspruch auf die Festsetzung der Tagessatzhöhe.
Das AG verurteilte den Münchener wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und vollendeter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro.
Amtsgericht München, Urteil vom 05.09.2024, 836 Cs 468 Js 152120/23, rechtskräftig