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Nach Umsturzplänen: Haftstrafen gegen Rädelsführer rechtskräftig
Sie hatten Deutschlands Regierung stürzen und auf dem Wegdorthin den damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführen wollen. DasOberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilte fünf Rädelsführer der so genanntenKaiserreichsgruppe dafür zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monatenund acht Jahren. Vier der fünf Angeklagten legten Revision ein – undscheiterten damit.
Der BGH hat die Verurteilungen bestätigt, weil er keineRechtsfehler zum Nachteil der Revisionsführer erkennen konnte. Das Urteil desOLG Koblenz ist damit nun insgesamt rechtskräftig.
Wie die Koblenzer Richter festgestellt hatten, lehnten dieAngeklagten, die alle der Reichsbürger-Szene angehörten, die Staats- undVerfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie wollten diese mitGewalt überwinden und eine neue Regierung errichten. Dabei nahmen sie an, dieReichsverfassung von 1871 gelte fort, weshalb diese die Basis für einwiedererrichtetes Deutsches Reich sein sollte.
Der geplante Umsturz sollte durch verschiedene Aktionen imMai 2022 bewirkt werden. Zunächst sollte eine Versammlung zur Absetzung derBundesregierung abgehalten und sodann im Fernsehen verkündet werden. Paralleldazu sollte Karl Lauterbach, der damals Bundesgesundheitsminister war,gewaltsam entführt werden, um so die Wirkmacht der neuen Regierung zuverdeutlichen. Flankierend sollte durch eine Sprengung von Strommasten einmehrwöchiger bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden, um die Bevölkerungunter Druck zu setzen. Doch zu all dem kam es nicht. Die Vereinigung wurdeMitte April 2022 durch die Polizei zerschlagen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.04.2026, 3 StR 7/26