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MwSt-Vorschriften: Rat der EU legt Standpunkt zur Richtlinie zur Vereinfachung der Steuererhebung bei Einfuhren fest
Der Rat der Europäischen Union hat eine Einigung über den Standpunkt der Mitgliedstaaten zur Richtlinie über die Mehrwertsteuervorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände und die Mehrwertsteuer (MwSt) bei der Einfuhr erzielt.
Ziel der Richtlinie ist es, die Erhebung der MwSt auf eingeführte Gegenstände zu verbessern, indem die MwSt-Last bei der Einfuhr auf die Lieferer verlagert wird. Damit soll ein Anreiz für sie geschaffen werden, die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One-Stop-Shop, IOSS) zu verwenden.
Die MwSt-Erhebung auf Einfuhren über die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr werde den öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten zugutekommen und den Weg für die laufenden Verhandlungen über die Reform des Zollkodex der Union ebnen, die eine zentrale Priorität unseres Vorsitzes sei, so der Rat der EU.
Ausländische Händler oder Plattformen würden in Bezug auf die MwSt bei der Einfuhr und die MwSt auf Fernverkäufe von Gegenständen, die in die Mitgliedstaaten des endgültigen Bestimmungsorts der Gegenstände eingeführt werden, steuerpflichtig werden. Dies werde für ausländische Händler oder Plattformen einen Anreiz für die Nutzung der IOSS darstellen, da sie sich ansonsten in jedem Mitgliedstaat registrieren müssten.
Die IOSS diene als Kontaktstelle für Importeure von Gegenständen aus Drittländern in die EU. Ihr Ziel sei es, die Erklärung und Entrichtung der MwSt bei der Einfuhr von Gegenständen in die EU zu vereinfachen, indem eine Registrierung nur in einem Mitgliedstaat erforderlich ist, auch bei Verkäufen in der gesamten EU.
Da die IOSS die Entrichtung der MwSt im Voraus (zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Verbraucher) anstatt an der Grenze ermöglicht, schütze sie die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten und erhöhe die Einhaltung der MwSt-Vorschriften bei Einfuhren. Außerdem verlagere sie die Last der MwSt-Erhebung von den Verbrauchern auf die Plattformen; dies möchte der Rat mit der Reform des Zollkodex der Union auch für Zölle erreichen.
Die Richtlinie ist Gegenstand eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens; für eine Einigung über den Entwurf ist Einstimmigkeit im Rat erforderlich. Das Europäische Parlament wird zum vereinbarten Text konsultiert und um Stellungnahme ersucht. Anschließend muss der Text vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Rat der Europäischen Union, PM vom 13.05.2025