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Mutterschutz für Selbstständige: Nordrhein-Westfalen startet Bundesratsinitiative

11.03.2024

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am 05.03.2024 beschlossen, im Bundesrat einen Entschließungsantrag zum Mutterschutz für Selbstständige einzubringen. Ziel sei es, Nachteile während der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Entbindung abzubauen.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Bündnisgrüne) betont, dass eine Schwangerschaft für Selbstständige nicht die Bedrohung ihrer unternehmerischen Existenz bedeuten dürfe. Das Grundgesetz sichere Müttern den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zu. Das Mutterschutzgesetz umfasse nur den Schutz von Müttern, die in einem Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen gebe es gesonderte Regelungen.

Für selbstständig tätige Frauen hingegen gölten die Schutzfristen nicht. Sie müssten selbst finanziell für die Zeit vor und nach der Geburt des Kindes vorsorgen, in der sie nicht arbeiten und deshalb auch keine Einnahmen erzielen können. Die Ausfallzeiten selbstständiger Frauen durch die Schwangerschaft und Geburt führten dann zu Auftragseinbußen und Umsatzrückgängen. Junge Unternehmen, die in der Regel noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge bilden können, könne die Insolvenz und damit auch der Verlust von Arbeitsplätzen und Lehrstellen drohen.

Die nordrhein-westfälische Bundesratsinitiative unterstütze das Ziel, den Frauenanteil bei Gründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen und für Frauen und Männer gleichwertige Verhältnisse in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Selbstständigkeit zu schaffen.

Landesregierung Nordrhein-Westfalen, PM vom 08.03.2024

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