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Mutterschutz: Experten fordern mehr Sicherheit für Selbstständige
In einer Anhörung des Familienausschusses des Bundestages haben alle Sachverständigen einen besseren Mutterschutz und eine bessere Absicherung für Selbstständige mit kleinen Kindern gefordert. Es sei Zeit, die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen zu beenden.
Grundlage der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, in dem diese fordert, Schwangerschaft und Mutterschutz für Gründerinnen und Selbstständige zu erleichtern (BT-Drs. 20/6911).
Die Fraktion fordert unter anderem, Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes anzupassen, sowie eine Anlaufstelle einzurichten, bei der sich Selbstständige über Ansprüche informieren könnten. Auch solle das Elterngeld an die Lebensrealität von Selbstständigen angeglichen werden und Zahlungseingänge während des Elterngeldbezuges "auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen" abgestellt werden. In dem Antrag kritisiert die Union, dass viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Mutterschutzgesetzes, nicht für Selbstständige gälten.
In der Anhörung begrüßte Marion Baierl von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau den Antrag der Unionsfraktion. Allein eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung von Unternehmerinnen reicht aus ihrer Sicht jedoch nicht aus, wenn man spätere Betriebsaufgaben im Zuge der Familiengründung verhindern wolle. Besser seien zusätzliche betriebsunterstützende Maßnahmen. Der Fokus müsse neben Schutz von Mutter und Kind auch die Aufrechterhaltung des Betriebes selbst sein, sagte sie.
Anne Dohle vom Zentralverband des Deutschen Handwerks betonte, eine Schwangerschaft dürfe nicht länger eine existenzielle Bedrohung für Firmeninhaberinnen sein. Die derzeitigen Leistungen seien zu stark auf die Belange von Arbeitnehmerinnen zugeschnitten.
Vera Dietrich vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland rechnete vor, dass Selbstständige im Durchschnitt 20 Prozent höhere Beiträge an die Sozialversicherung abführten als Angestellte. Dies müsse geändert werden.
Kinder zu bekommen, dürfe keine Frage eines erheblichen finanziellen Risikos sein, erläuterte die Unternehmerin Verena Pausder. Solange es kein flächendeckendes garantiertes Betreuungsangebot für unter einjährige Kinder gebe, müssten die Betreuungskosten vollständig absetzbar sein, forderte sie. Johanna Röh, Petentin der Petition "Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbständige Frauen", erläuterte, oftmals sei das Krankengeld die einzige Absicherungsquelle für selbstständige Frauen, aber für Fälle von Schwangerschaft und Mutterschutz ungeeignet.
Deutscher Bundestag, PM vom 18.09.2023