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Musterfeststellungsklage gegen Daimler AG: Öffentlich bekannt gemacht

08.11.2021

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Daimler AG im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucher könnten damit jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden, so das BfJ.

Hierzu stelle das Amt im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich sei. Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, könnten das Formular schriftlich anfordern.

Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist laut BfJ grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Stuttgart möglich. Der Termin werde rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht. Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schicke das Amt den angemeldeten Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.

Bundesamt für Justiz, PM vom 03.11.2021

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