Vorschnell Anwalt beauftragt: Autokäufer bleibt auf Kosten seines Bevollmächtigten sitzen
Kindergeld für in Deutschland lebendes Kind: Bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle ungekürzt auszuzahlen
Multinationale Unternehmen: Vertretung von Arbeitnehmern soll gestärkt werden
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlamenthaben die Überarbeitung der Richtlinie angenommen, die die Vertretung vonArbeitnehmern in großen multinationalen Unternehmen wirksamer machen soll. Damitwird die bestehende Richtlinie über Europäische Betriebsräte geändert. Vorallem die Vorschriften in Bezug auf den Aufbau dieser Betriebsräte, ihreRessourcen und den Schutz ihrer Mitglieder sollen klarer gestaltet werden.
Der Umfang der länderübergreifenden Angelegenheiten soll präzisiertwerden, um sicherzustellen, dass Entscheidungen, von denen Arbeitnehmer inmehreren Mitgliedstaaten erheblich betroffen sind, die Verpflichtung zurUnterrichtung und zur Anhörung eines Betriebsrats nach sich ziehen, ohne dassdies für alltägliche Entscheidungen oder Fragen, die die Arbeitnehmer nur amRande berühren, gilt.
Die überarbeitenden Vorschriften sollen auch sicherstellen,dass Informationen nur dann vom Unternehmen zurückgehalten beziehungsweise alsvertraulich behandelt werden können, wenn objektive Kriterien erfüllt sind undsolange die Gründe bestehen, die diese Einschränkung rechtfertigen.
Die Richtlinie soll auch die Bestimmungen in Bezug auf denZugang zur Justiz und (sofern relevant) zu Verwaltungsverfahren stärken – unteranderem, indem gewährleistet wird, dass die Kosten für Betriebsräte in Bezugauf Rechtsvertretung und Teilnahme an Gerichtsverfahren gedeckt werden.
Sie wird nach Angaben des Rates nach ihrer Veröffentlichungim Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssendie Bestimmungen der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihremInkrafttreten in nationales Recht umsetzen und sie spätestens drei Jahre nachihrem Inkrafttreten anwenden.
Rat der Europäischen Union, PM vom 27.10.2025