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Multinationale Unternehmen: EU-Vorschriften verpflichten sie zu mehr Steuertransparenz

22.11.2021

Am 11.11.2021 hat das Europäische Parlament der Einführung einer länderbezogenen öffentlichen Steuerberichtspflicht für große multinationale Konzerne zugestimmt (Public Country-by-Country Reporting). Ziel der neuen Vorschriften ist es nach Angaben der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), mehr Klarheit darüber zu erlangen, wo multinationale Unternehmen Steuern zahlen, und es ihnen zu erschweren, die Zahlung eines angemessenen Anteils zu vermeiden.

Damit habe das EU-Parlament eine vorläufige Einigung mit dem Rat angenommen, durch die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro und mit Niederlassungen in mehr als einem Land dazu verpflichtet werden, ihre Gewinne, die gezahlte Körperschaftssteuer, die Zahl der Beschäftigten und weitere Angaben in jedem EU-Mitgliedstaat für das vorangegangene Geschäftsjahr in einem Bericht anzugeben, so die WPK weiter.

Sofern der Abschluss durch einen Abschlussprüfer geprüft werden muss, sei im Bestätigungsvermerk anzugeben, ob der Bericht richtlinienkonform offengelegt wurde.

Die Richtlinie trete 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten laut WPK 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Somit müssten die ersten Bestimmungen der Richtlinie Mitte 2024 von den Unternehmen eingehalten werden.

Die Vorschriften enthielten eine Überprüfungsklausel, wonach sie in vier Jahren überprüft und nach einer Bewertung verlängert werden.

Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 18.11.2021

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