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Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne: Müssen künftig länderbezogen Ertragsteuerinformationen veröffentlichen

05.10.2022

Große multinationale Unternehmen und Konzerne müssen künftig länderbezogen Ertragsteuerinformationen veröffentlichen. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz veröffentlicht.

Mit dem geplanten Gesetz solle in erster Linie die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen umgesetzt werden. Die Richtlinie ziele darauf ab, Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent zu machen. Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen solle aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der EU und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, erfolgen (so genanntes public Country by Country Reporting). Die Richtlinie ist laut BMJ bis zum 22.06.2023 in das deutsche Recht umzusetzen.

Neben der Richtlinienumsetzung sollen im Handelsbilanzrecht punktuelle weitere Änderungen vorgenommen werden.

Bundesjustizministerium, PM vom 30.09.2022

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