Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Monatlich mehr Netto: Lohnsteuer-Freibet...

Monatlich mehr Netto: Lohnsteuer-Freibeträge für 2023 beantragen

05.10.2022

Wer Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2023 berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort bei seinem Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Hierauf weist das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hin.

Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung könnten Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen und müssten nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen. Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich so das monatliche Nettoeinkommen. Zu berücksichtigen sei allerdings, dass in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuerklärung geringer ausfalle.

Informationen und Formulare für den Antrag fänden sich auf der Seite der Online-Finanzämter, so das Ministerium.

Bei allen Anträgen die bis zum 31.01.2023 eingehen, könne die Lohnsteuer-Ermäßigung bereits ab Jahresbeginn berücksichtigt werden. Wird der Antrag danach gestellt, könne die Ermäßigung erst im darauffolgenden Monat berücksichtigt werden.

Arbeitnehmer könnten mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. So müsse man nicht mehr jedes Jahr aktiv werden. Eine einjährige Berücksichtigung sei allerdings ebenso möglich wie die spätere Änderung eines einmal beantragten Freibetrags.

Wer für das laufende Jahr 2022 noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, könne dies bis spätestens zum 30.11.2022 nachholen.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 04.10.2022

Mit Freunden teilen