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Molotowcocktail-Wurf nach zerbrochener Beziehung: Freiheitsstrafe nebst Unterbringung

05.02.2025

Das Landgericht (LG) Lübeck hat einen suchtkranken Mann wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt und daneben die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Der 34-Jährige soll in einer Nacht mit einem Stein ein Wohnungsfenster eingeworfen und anschließend durch die zerstörte Scheibe einen so genannten Molotowcocktail geworfen haben. In dem Raum sollen sich zu dieser Zeit seine Ex-Freundin und deren neuer Freund aufgehalten haben. Der Angeklagte habe das Haus in Brand setzen und die beiden töten wollen. Zudem soll er durch den entstehenden Brand die Verletzung weiter Hausbewohner in Kauf genommen haben. Der Molotowcocktail habe im Wohnungsinneren ein Feuer ausgelöst, die Flasche mit der brennenden Flüssigkeit sei jedoch nicht zerbrochen und der Ex-Freundin und deren Freund sei es gelungen, das Feuer selbst zu löschen.

Das Gericht war überzeugt, dass der Mann die Tat so begangen hat. Eine Tötungsabsicht hat es nicht feststellen können; der Mann habe den Tod seiner Ex-Freundin und ihres neuen Freundes aber billigend in Kauf genommen. Er sei seit seiner Jugend drogen- und alkoholabhängig. Die Beziehung zu seiner Freundin sei wenige Tage vor der Tat zerbrochen und die Tat auf ein kurz zuvor stattgefundenes Trennungsgespräch erfolgt. Das LG hielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten für erforderlich und angemessen und ordnete daneben die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Landgericht Lübeck, Urteil vom 27.01.2025, 1 KLs 705 Js 28282/24, rechtskräftig

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