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Mogelpackung bei Sanella: Lebensmittelunternehmen zu Unterlassung verurteilt

22.02.2024

Das Lebensmittelunternehmen Upfield hat im Streit um die Verpackung seines Streichfetts Sanella eine Niederlage erlitten. Das Landgericht (LG) Hamburg stellte auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg fest, Upfield habe Verbraucher dadurch in die Irre geführt, dass es – bei gleichbleibender Verpackung des Streichfettes – die Füllmenge von 500 auf 400 Gramm reduziert habe.

Der Vertrieb der 400-Gramm-Packung ohne deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge sei jedenfalls für einen Zeitraum von drei Monaten irreführend, so das Gericht. Die angegebene Füllmenge werde dem Durchschnittsverbraucher vielfach entgehen. Er werde aufgrund des übereinstimmenden Erscheinungsbildes der Verpackungen davon ausgehen, ein auch hinsichtlich der Füllmenge unverändertes Produkt zu erwerben.

Es bestehe auch Wiederholungsgefahr – auch wenn seit dem Inverkehrbringen der Packung mit der reduzierten Füllmenge zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung bereits mehr als drei Monate vergangen seien. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Upfield eine entsprechende Produktumstellung erneut vornimmt. Das gelte umso mehr, als das Streichfett Sanella bereits in einer Vielzahl von Verpackungen und Füllmengen angeboten worden sei. Daher sei Upfield zur Unterlassung zu verurteilen.

Verbraucherzentrale Hamburg, PM vom 21.02.2024 zu Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.02.2024, 406 HKO 121/22, nicht rechtskräftig

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