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Modernisierung des notariellen Berufsrechts: Bundessteuerberaterkammer nimmt zu Änderungen im Steuerberatungsgesetz Stellung

27.08.2020

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften sieht in Artikel 15 auch Änderungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) vor. Zu diesen hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Stellung genommen.

Sie begrüßt, dass die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden soll, künftig den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung optional in elektronischer Form (zum Beispiel mittels Laptops) durchzuführen. Im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung sorge dies für mehr Flexibilität.

Kritisch sieht die BStBK dagegen die vorgesehene Verpflichtung der Steuerberaterkammer, ein Protokoll über die Bestellung zum Steuerberater anzufertigen. Hierfür bestehe kein zwingendes Bedürfnis, da die Versicherung über die Beachtung der Berufspflichten bereits zur Mitgliederakte genommen wird. Zum anderen würde diese Vorgabe dazu führen, dass den Steuerberaterkammern die Option genommen würde, Bestellungen schriftlich durchzuführen.

Kritik übt die Steuerberaterkammer auch an den vorgesehenen Löschungsfristen bei der Mitgliederakte. Diese seien zu kurz bemessen. Dies gelte sowohl für die Regelfrist von 20 Jahren als auch für die Frist von fünf Jahren bei Tod des Kammermitglieds. Diese Regelungen sollten nach Meinung der BStBK entweder ganz gestrichen oder aber die Fristen auf 30 Jahre verlängert werden.

Darüber hinaus weise die vorgesehene Neufassung des § 83 StBerG zum Teil Unschärfen auf.

Die ausführliche Stellungnahme steht auf den Seiten der BStBK (www.bstbk.de) zur Verfügung.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 21.08.2020

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