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Mobilfunk-Roaming: Rat der EU billigt Verlängerung ohne zusätzliche Kosten
Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Rat am 04.04.2022 der Verlängerung der Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Somit werden die Bürger auch nach dem Ablauf der geltenden Roamingverordnung am 30.06.2022 ohne zusätzliche Kosten Anrufe tätigen, SMS versenden und im Internet surfen können.
Mit der überarbeiteten Roamingverordnung würden die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Endkunden-Roamingdiensten zu Inlandspreisen eine für Betreiber in der gesamten EU tragfähige Lösung ist, so der Rat.
Sie sorge für mehr Transparenz bei Diensten, für die zusätzliche Kosten anfallen können, und schützt Kunden vor unerwartet hohen Rechnungen, die sich aus dem unbeabsichtigten Roaming in nicht terrestrischen Mobilfunknetzen auf Fähren oder in Flugzeugen ergeben können.
Die Regelung zur angemessenen Nutzung, mit der dauerhaftes Roaming verhindert werden soll, werde beibehalten. Die Europäische Kommission könne nach einer gründlichen Marktanalyse und einer angemessenen Bewertung der möglichen Auswirkungen Änderungen vorschlagen.
Die überarbeitete Verordnung sieht laut Rat zudem Maßnahmen vor, die ein gutes Kundenerlebnis in Bezug auf die Qualität der Dienste und den Zugang zu Notdiensten, auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, gewährleisten sollen.
Die Kommission werde die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls einen neuen Legislativvorschlag zur Regulierung der maximalen Vorleistungsentgelte und möglicherweise anderer Aspekte des Roamingmarkts vorlegen.
Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments nun gebilligt hat, sei der Rechtsakt angenommen. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates werde er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trete am 01.07.2022 in Kraft.
Rat der Europäischen Union, PM vom 04.04.2022