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Mitteilungsverordnung: Anwendungsschreiben wurde neu gefasst

12.06.2023

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung veröffentlicht. Die Neufassung gilt ab sofort bis zum 31.12.2024.

Wie das BMF mitteilt, war sie aufgrund der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2022 (BGBl. I Seite 2432) sowie der Aufnahme klarstellender Aussagen zur Behandlung von Darlehen erforderlich geworden.

Die Neufassung steht auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download bereit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 09.06.2023, IV A 3 - S 0229/22/10002 :002, IV D 1 - S 0229/22/10002 :002

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