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Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen: BMF ergänzt Schreiben
Mit einem aktuellen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium (BMF) sein Schreiben vom 05.02.2018 mit sofortiger Wirkung um eine neue Textziffer 1.3.5 zur Regelung der Mitteilungspflicht eines Fondsanlegers in Bezug auf die vom Fonds gehaltenen ausländischen Beteiligungen.
Danach besteht die Mitteilungspflicht nach § 138 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Abgabenordnung für Anleger in- und ausländischer Investmentfonds nicht in Bezug auf die mittelbar über diese Investmentfonds erworbenen und veräußerten Beteiligungen; sie besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vorschrift jedoch für Erwerbe und Veräußerungen unmittelbarer Beteiligungen an ausländischen Investmentfonds.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.09.2020, IV B 5 - S 0301/19/10009 :001