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Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen: Beendigung der Übergangsregelung

10.01.2023

Die Übergangsregelung, nach der in allen Bundesländern weiterhin die Abgabe der Mitteilungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (BZSt 2) möglich ist, endet am 28.02.2023. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern im Zusammenhang mit den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen hin.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 05.01.2023

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