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Mitgliedsbeiträge der IHK Düsseldorf: Weiterhin rechtswidrig

08.11.2021

Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf (IHK) für die Jahre 2014 und 2015 sind wegen fehlerhafter Rücklagenbildung in der Wirtschaftsplanung rechtswidrig. Die vorgenommene rückwirkende Änderung der Wirtschaftssatzungen durch die Vollversammlung der IHK führe zu keiner Heilung des Fehlers, stellt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf klar. Die Klagen zweier gesetzlicher Mitglieder der IHK waren damit erfolgreich.

Durch rechtskräftige Urteile vom 10.09.2018 (20 K 2228/18 und 20 K 15309/16) hatte das Gericht Beitragsbescheide der IHK Düsseldorf für die Jahre 2014 und 2015 aufgehoben. Die gerichtliche Kontrolle der Wirtschaftspläne dieser Jahre hatte ergeben, dass die IHK dem haushaltsrechtlichen Gebot der Schätzgenauigkeit in diesen Haushaltsjahren nicht hinreichend Rechnung getragen hatte. Daraufhin beschloss die Vollversammlung der IHK im November 2018 eine rückwirkende Änderung der Wirtschaftssatzungen für 2014 und 2015.

Gegen die in der Folge erlassenen berichtigten Beitragsbescheide für jene Jahre erhoben zwei Mitglieder der IHK die vorliegenden Klagen, die Erfolg hatten. Nach Auffassung des VG gibt es für die von der IHK vorgenommene rückwirkende Heilung der fehlerhaften Wirtschaftsplanung keinen rechtlichen Ansatz. Unzulässig sei insbesondere, die Beitragserhebung nachträglich von der ursprünglichen Wirtschaftsplanung zu entkoppeln, wie es hier geschehen sei.

Gegen die Urteile ist die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen möglich, die das VG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 551/19 und 20 K 559/19, nicht rechtskräftig

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