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Mitarbeiterbeteiligung: Verdoppelung steuerlichen Freibetrags
Die Bundesregierung sieht bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Deutschland noch Verbesserungspotenzial. Die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro sei ein wichtiges Element für die weitere Verbreitung und Inanspruchnahme der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 19/21644) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/21403) der FDP-Fraktion.
Davon profitierten nicht nur Mitarbeiter in Startups, sondern alle Mitarbeiter von Unternehmen, die ein solches Modell anböten. Geplant sei, die Anhebung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro noch in 2020 auf den Weg zu bringen, sodass Anteilsübertragungen möglichst schon 2021 begünstigt seien.
Deutscher Bundestag, PM vom 24.08.2020