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Minijobs: Ab Oktober 70 Euro mehr im Monat steuerfrei

27.09.2022

Wer einen Minijob hat, kann damit ab Oktober 2022 bis zu 520 Euro im Monat steuerfrei dazu verdienen – 70 Euro mehr im Monat als bisher. Zugleich steigt ab dem 01.10.2022 auch der Mindestlohn um 1,55 Euro auf zwölf Euro pro Stunde. Hierauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) hin.

Damit müssten Minijobber nicht mehr ihre Arbeitszeit reduzieren, nur weil der Mindestlohn ab Oktober 2022 von 10,45 Euro auf zwölf Euro steigt, begrüßt Jana Bauer vom BVL die Neuerung. "Sie können wie bisher rund zehn Stunden in der Woche arbeiten, ohne dass die neue monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro überschritten wird."

Laut Bauer bleiben Beschäftigte im 520-Euro-Limit, wenn sie maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten. Verdienen sie mehr als den Mindestlohn von zwölf Euro, reduziere sich die Stundenzahl entsprechend.

Neu sei auch, dass künftig der Minijob-Status nicht mehr gefährdet ist, wenn der Mindestlohn steigt. Denn die Verdienstgrenze sei dynamisch angepasst worden, so der BVL. Steige der Mindestlohn, steige also auch die Minijob-Grenze. Bis Ende September 2022 betrage die monatliche Verdienstgrenze im Minijob noch 450 Euro.

"Ein Minijob hat insbesondere steuerliche Vorteile", erklärt Bauer weiter. Es würden nur zwei Prozent pauschale Lohnsteuer fällig. In der Regel übernehme der Arbeitgeber diesen Betrag. Ein weiterer Vorteil sei, dass Minijobber keine Beiträge für Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Nur für die Rentenversicherung müssten sie einen Teil der Beiträge selbst übernehmen. Das bringe etwas mehr Rente. Sie könnten sich allerdings von den Pflichtbeiträgen auf Antrag befreien lassen.

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen könnten einen Minijobber in ihrem Haushalt beschäftigen. Sie müssten dafür jeweils den Minijobber bei der Minijobzentrale (minijob-zentrale.de) anmelden.

Verdiene ein Minijobber in einzelnen Monaten, zum Beispiel in der Vorweihnachtszeit, mal mehr als 520 Euro im Monat, ist dies laut Bauer kein Problem, wenn im Arbeitsjahr im Schnitt insgesamt die Verdienstgrenze für Minijobs eingehalten wird. Steuerfreie Zuschläge oder Zuschläge für Feiertags- oder Nacharbeit zählten bei der Verdienstgrenze nicht mit.

Sogar, wenn der Minijobber normalerweise 520 Euro im Monat erhält, sei noch Spielraum über die 6.240-Euro-Jahresgrenze hinaus drin, erklärt Bauer die neuen Regeln. Wer etwa wegen Mehrarbeit einspringen muss, könne maximal zwei Monate im Jahr jeweils 1.040 Euro verdienen und gelegentlich die 520 Euro überschreiten. So seien ausnahmsweise im Jahr 7.280 Euro Verdienst möglich. Diese 1.040-Euro-Monatsgrenze sei neu. Bis Ende September 2022 spiele das aber keine Rolle.“

In der Steuererklärung müsse der Minijob-Verdienst nicht angegeben werden, erklärt Bauer weiter. Denn dieser Verdienst werde in der Regel pauschal versteuert.

Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom 19.09.2022

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