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Mindeststeueranpassungsgesetz: Diskussionsentwurf veröffentlicht

23.08.2024

Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 einschließlich weiterer Begleitmaßnahmen (zum Beispiel Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenzschranke von 25 auf 15 Prozent) umgesetzt.

Das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS hat laut Bundesfinanzministerium (BMF) mittlerweile zwei neue Verwaltungsleitlinien im Dezember 2023 und Juni 2024 veröffentlicht, die eine Anpassung des Mindeststeuergesetzes erfordern. Deutschland habe sich verpflichtet, derartige Verwaltungsleitlinien innerhalb von 24 Monaten ab Veröffentlichung umzusetzen.

Jetzt hat das BMF einen Diskussionsentwurf veröffentlicht, der auf seinen Seiten (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei abrufbar ist. Dieser sieht nach Angaben des Ministeriums im Wesentlichen Konkretisierungen bei der Anwendung des CbCR-Safe-Harbours vor. Dies betreffe die für die Unternehmen wichtige Verwendung von so genannten Berichtspaketen für Zwecke des CbCR-Safe-Harbours. In dem Zusammenhang seien auch Regelungen zur Vermeidung von Umgehungsgestaltungen beim CbCR-Safe-Harbour enthalten. Ferner sei die Regelung zum Aktivierungswahlrecht nach § 274 Handelsgesetzbuch im System der Mindestbesteuerung abgebildet worden. Das habe für die Praxis erhebliche Relevanz. Darüber hinaus sehe der Entwurf eine Vielzahl von Änderungen redaktioneller Art (Anpassungen an den Wortlaut der EU-Richtlinie, Verweisfehler, et cetera) sowie weitere wichtige verwaltungsseitige Vereinfachungen vor.

Bundesfinanzministerium, PM vom 20.08.2024

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